Abmeldung (Wegzug)
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden.
Die Abmeldung innerhalb der Schweiz können Sie auch online über eUmzug tätigen. Ausgenommen davon sind Meldungen rund um den Wochenaufenthalt.
Aktionen
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohner & Information | 058 228 30 01 | einwohneramt@mels.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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