Ordentliche Bürgerversammlung / Urnenabstimmung
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Stimmausweis und Broschüre werden vor der Versammlung per Post zugestellt.
Dokumente
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Jahresrechnung 2019.pdf (PDF, 4.06 MB) | Download | 0 | Jahresrechnung 2019.pdf |