Einbürgerungstest

Die Bewerber für eine ordentliche Einbürgerung haben einen Test zu absolvieren. Dieser beruht auf Art. 14 des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (BRG) – Vertrautheit mit den schweizerischen und örtlichen Verhältnissen und ist in Art. 2, Abs. 2 der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsverordnung, BüV) ausdrücklich vorgesehen.

 

 

Informationen

Datum
1. Januar 2026
Name Verantwortlich Telefon