Vollmacht (Benützung Motorfahrzeug)

Wollen Sie Ihr Fahrzeug einer Drittperson zum Gebrauch überlassen (z.B. Ferien im Ausland)? Füllen Sie das Formular aus und kommen Sie an den Schalter der Gemeinderatskanzlei. Dort weisen Sie sich aus und unterschreiben das Dokument. Ihre Unterschrift wird beglaubigt, d.h. auf ihre Echtheit bestätigt.

Informationen

Datum
25. Juni 2014
Autor/-in
Gemeinde Mels

Dokumente

Name
Vollmacht_zur_Benutzung_eines_Fahrzeuges_durch_Drittpersonen.pdf (PDF, 73.19 kB) Download 0 Vollmacht_zur_Benutzung_eines_Fahrzeuges_durch_Drittpersonen.pdf