Bewilligungsgesuch für Tombola und Lotto
Die Gesetzesänderung bringt folgende Änderungen bei den Lotto- und Tombolaveranstaltungen mit sich:
-Tombola- und Lotto, die von einem Verein oder einer gemeinnützigen Stiftung durchgeführt werden, benötigen in der Regel keine Bewilligung, wenn die Plansumme Fr. 50'000.00 nicht übersteigt.
-Tombola- und Lottoveranstaltungen mit einer Plansumme über Fr. 50'000.00 unterstehen den Bestimmungen für übrige Kleinlotterien und sind immer bewilligungspflichtig. Zuständig für die Bewilligung ist der Kanton.
-Gesuche können direkt bei der Bewilligungsbehörde (Kanton oder Gemeinde) eingereicht werden oder an die vom Kanton betreute Adresse info.Geldspiele@sg.ch. Ist die Gemeinde für die Bewilligung zuständig, leitet der Kanton das Gesuch an die zuständige Gemeinde weiter.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons St. Gallen.
Aktionen
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeinderatskanzlei | 058 228 30 20 | gemeindeverwaltung@mels.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name |
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| Veranstaltung |