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Gemeinde Mels

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Inhalt

Amtliche Publikation - Schutzzonenplan und Schutzzonenreglement für die Quellfassungen Gamidaur, Vermii und Masaura

19. Mai 2020

In Anwendung von Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (SR 814.20; abgek. Gewässerschutzgesetz, GSchG) und gestützt auf Art. 29 ff. des Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung (sGS 752.2; abgek. GSchVG) hat der Gemeinderat Vilters-Wangs am 5. Mai 2020 und der Gemeinderat Mels am 12. Mai 2020 erlassen:

Schutzzonenplan und Schutzzonenreglement für die Quellfassungen Gamidaur, Vermii und Masaura

Der Schutzzonenplan und das Schutzzonenreglement liegen während dreissig Tagen, d. h.

vom 20. Mai 2020 bis 18. Juni 2020

bei den Gemeinderatskanzleien Vilters-Wangs und Mels zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die betroffenen Grundeigentümer erhalten eine persönliche Anzeige.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Vilters-Wangs bzw. beim Gemeinderat Mels schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

19. Mai 2020                                                      Gemeinderäte Vilters-Wangs und Mels