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Gemeinde Mels

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Begegnungszone Dorfkern Mels

11. Juni 2019

Der Gemeinderat hat am 7. Mai 2019 gestützt auf Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 732.1, StrG) folgendes Projekt erlassen:

Begegnungszone Dorfkern Mels:

Teilstrassenplan, Teilneuklassierung Nr. 1a, 1e, 3, 13, 184, 311, 504, KS73b
Strassenbauprojekt inkl. Landbedarfsplan

Der Beschluss des Gemeinderats, das Projekt, die Abtretung privater Rechte und der Teilstrassenplan liegen nach Art. 41 Abs. 1 StrG vom 12. Juni 2019 bis 11. Juli 2019 während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Bauverwaltung, Haus Siebenthal, Kirchstrasse 31, 8887 Mels, auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Beschluss, das Projekt, die Zulässigkeit einer allfälligen Abtretung privater Rechte und die Einteilung oder Umteilung von Gemeindestrassen beim Gemeinderat Mels, Rathaus, 8887 Mels, Einsprache erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Eine Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.