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Gemeinde Mels

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Aktuelle Waldbrandgefahr / absolutes Feuerverbot

24. Juli 2018

Die Trockenheit ist auch nach den Niederschlägen vom Wochenende weiter ein Problem. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat deshalb auf Antrag des Kantonalen Führungsstabs entschieden, ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe zu verhängen. Der Kanton untersagt gleichzeitig den Wasserbezug aus kleineren Oberflächengewässern (Ausnahmen: Bodensee, Walensee, Zürich-Obersee, Alpenrhein, Rheintaler Binnenkanal, Werdenberger Binnenkanal, Saarkanal ab Sargans, Seez ab Plons, Linthkanal und Sitter ab St. Gallen-Sittertal).

Damit gilt im ganzen Kanton ab sofort ein Feuerverbot und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe, das heisst bis zu einem Abstand von 200 Metern. Es ist generell untersagt, im Wald Feuer zu entfachen. Das Verbot betrifft auch die Nutzung von offiziellen Feuerstellen. Die Abstände sind auch für Höhenfeuer einzuhalten. Verboten ist im ganzen Kantonsgebiet das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren. Das Verbot wird vom Sicherheits- und Justizdepartement verfügt. Personen, die das Verbot missachten, werden polizeilich verzeigt.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.