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Gemeinde Mels

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Rathaus

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Inhalt

Auflage Einbürgerungsbeschlüsse

5. April 2016
Öffentliche Auflage - Einbürgerungsbeschlüsse

Der Einbürgerungsrat Mels hat am 10. März 2016 folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Mels erteilt:
  1. Gümüs Bahar, geb. 08.04.1993, von der Türkei, Ringstrasse 35, 8887 Mels
  2. Hanli Zelal, geb. 19.04.1993, von der Türkei, Schwarzackerstrasse 53, 8887 Mels
  3. Ögmen Gebro, geb. 05.11.1986, von der Türkei, Ögmen Sonja, geb. 16.11.1985, von Deutschland sowie die Kinder, Ögmen Noah, geb. 26.11.2012 und Ögmen Dalia, geb. 13.09.2014, beide von Deutschland, Ringstrasse 31, 8887 Mels
  4. Würstl Birgit, geb. 02.05.1961, von Deutschland, Grossfeldstrasse 23, 8887 Mels
Die Auflagedossiers mit den Einbürgerungsbeschlüssen liegen während 30 Tagen vom
5. April bis 4. Mai 2016, beim Sekretariat des Einbürgerungsrates Mels im Haus Siebenthal, Kirchstrasse 31, Büro Nr. 201, 2. Obergeschoss, öffentlich auf.
In Mels Stimmberechtigte können während der Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen und gegen die einzelnen Einbürgerungsbeschlüsse schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Die Einsprache ist gültig, wenn sie innert der Auflagefrist eingereicht wurde und hinreichend begründet ist und wenn sie keine Ausführungen enthält, die gegen das Verbot der Diskriminierung verstossen. Die Einsprache gilt als hinreichend begründet, wenn bezogen auf den Beschluss des Einbürgerungsrates dargelegt wird, dass Angaben in den Unterlagen des Auflagedossiers unvollständig oder unrichtig sind, dass wegen neu eingetretener Tatsachen, die mit der gesuchstellenden Person in Zusammenhang stehen, Angaben zu ergänzen sind oder dass die Feststellung des Einbürgerungsrates, dass die Voraussetzungen an die Eignung erfüllt sind, unzutreffend ist.