Öffentliche Planauflagen: Kreuz, Heiligkreuz
Überbauungsplan "Kreuz" Heiligkreuz
sowie den
Teilzonenplan Heiligkreuz
(Zonenanpassung Oberheiligchrüz, Grundstücke Nrn. 1429 + 1430)
erlassen. In Anwendung von Art. 29ff. Baugesetz (731.1, abgekürzt BauG) werden die Planerlasse vorschriftsgemäss öffentlich aufgelegt.
Auflageort
Bauverwaltung, Haus Siebenthal, Mels
Auflagefrist
16. Juni bis 15. Juli 2015
Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet, mit einem Antrag versehen, dem Gemeinderat Mels einzureichen. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
8887 Mels, 10. Juni 2015 Gemeinderat Mels
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Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2015 erlassen:
Ergänzung Plan zur Schutzverordnung
(Nr. 71 Restaurant Kreuz mit rückwärtigen Gewölbekellern, Heiligkreuz)
In Anwendung von Art. 18 Natur- und Heimatschutzgesetz (SR 451), Art. 98 ff. Baugesetz (sGS 731.1), Art. 12 Naturschutzverordnung (sGS 671.1), die Verordnung betreffend den Schutz von Naturkörpern und Altertümern (sGS 271.51) und Art. 3 Gemeindegesetz (Art. 151.2) wird die Änderung öffentlich aufgelegt.
Auflageort
Bauverwaltung, Haus Siebenthal, Mels
Auflagefrist
16. Juni bis 15. Juli 2015
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Ergänzung zur Schutzverordnung beim Gemeinderat Mels, Rathaus, 8887 Mels, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 29bis Baugesetz und Art. 45 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Einsprachen haben eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
8887 Mels, 10. Juni 2015 Gemeinderat Mels