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Gemeinde Mels

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
(ausser Do 13.30 bis 18.00 Uhr)

Inhalt

Freiwillige öffentliche Liegenschaftsversteigerung

14. Mai 2014
Die Gemeinde Mels bringt für die Erbengemeinschaft Good - Wälti Linus die nachbezeichneten Liegenschaften zur freiwilligen öffentlichen Versteigerung.

Ganttag Freitag, 13. Juni 2014, 16.00 Uhr

Gantort Restaurant Kreuz, Staatsstrasse 18, 8888 Heiligkreuz

Gantobjekte

1. Grundstück Nr. 1004, Plan Nr. 19, Platz, 8887 Mels, Grundbuch Gemeinde Mels
a) Magazin Nr. 3160
b) 497 m2 Gebäudegrundfläche, Hofraum
Geschätzter Verkehrswert gemäss Schätzung vom 18.06.2013 Fr. 100'000.--

2. Grundstück Nr. 1005, Plan Nr. 19, Platz, 8887 Mels, Grundbuch Gemeinde Mels
a) Wohn- und Geschäftshaus Nr. 218
b) 189 m2 Gebäudegrundfläche, Hofraum
Geschätzter Verkehrswert gemäss Schätzung vom 18.06.2013 Fr. 254'000.--

3. 1/3 Miteigentum an Grundstück Nr. 1006, Plan Nr. 19, Platz, 8887 Mels, Grundbuch Gemeinde Mels
57 m2 (1/1) Hofraum/Strasse
Geschätzter Verkehrswert gemäss Schätzung vom 14.01.2009 (1/1) Fr. 1'500.--


Steigerungsbedingungen
Die genaue Grundstückbeschreibung sowie die Steigerungsbedingungen können beim Grundbuchamt Mels, Postfach 102, 8887 Mels, schriftlich angefordert werden. Der Anforderung ist eine Umtriebsgebühr von Fr. 5.-- in Briefmarken sowie ein adressiertes und frankiertes Antwortcouvert (Format C5) beizulegen. Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung an den Zuschlagspreis ein Haftgeld zu bezahlen: je Fr. 5'000.-- für die Grundstücke Nrn. 1004 und 1005 und Fr. 1'000.-- für den Drittel-Miteigentumsanteil von Grundstück Nr. 1006. Bei Nichterfüllung der Versteigerung durch den Ersteigerer steht das Haftgeld der Gemeinde Mels zu.
Ersteigerer, bei denen Gewissheit über die Bewilligungspflicht nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (SR 211.412.41) besteht oder sich die Bewilligungspflicht ohne nähere Prüfung nicht ausschliessen lässt, müssen dem Gantleiter vor der Zuschlagserteilung eine rechtskräftige Bewilligung oder eine rechtskräftige Feststellungsverfügung über die Nichtbewilligungspflicht vorlegen oder nachweisen, dass eine Ausnahme von der Bewilligungspflicht gegeben ist.

Besichtigung
Die Liegenschaften können - unter Voranmeldung bei der Telefon-Nummer 081 725 30 12 - wie folgt besichtigt werden:
Donnerstag, 22. Mai 2014, und Dienstag, 27. Mai 2014, jeweils von 16.00 bis 18.00 Uhr

Besonderes
Im Falle der Nichtdurchführung der öffentlichen Versteigerung können keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden.