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Gemeinde Mels

Öffnungszeiten
Rathaus

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(ausser Do 13.30 bis 18.00 Uhr)

Inhalt

Vorankündigung: Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025-2028

23. April 2024
Am 31. Dezember 2024 endet die Amtsdauer 2021 – 2024 der Gemeindebehörden (Ge-meindepräsidentin oder Gemeindepräsident, Mitglieder des Gemeinderates, Schulpräsidium, Schulratspräsidentin oder Schulratspräsident, Mitglieder des Schulrates sowie Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission).

Die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025 – 2028 finden am Sonntag, 22. September 2024 statt (erster Wahlgang). Sie richten sich nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WAG; sGS 125.3).

Einreichung von Wahlvorschlägen
Für diese Wahlen können Wahlvorschläge eingereicht werden. Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Freitag, 5. Juli 2024 um 12.00 Uhr, bei den Gemeinderatskanzleien, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt für die Wahrung der Einreichefrist nicht.

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie (Art. 24 WAG):

  • unterzeichnet sind von wenigstens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises;
  • höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthalten, als Mandate zu vergeben sind;
  • den Namen jeder kandidierenden Person nur einmal enthalten;
  • ausschliesslich Namen von wählbaren Kandidierenden enthalten;
  • ausschliesslich Namen von Kandidierenden enthalten, welche der Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.

Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen können ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Eine vorgeschlagene Person kann vor Ablauf der Einreichefrist schriftlich erklären, dass sie die Kandidatur zurückzieht.

 

Abgabe der Formulare
Die Formulare können bei der Gemeinderatskanzlei Mels (Tel. 058 228 30 20 / gemeindeverwaltung@mels.ch) bestellt werden.

Link: Download über Homepage

 

Stimmzettel
Der Stimmzettel für Majorzwahlen enthält mit fortlaufender Nummerierung die auf den gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen in alphabetischer Reihenfolge, zuerst die bisherigen Kandidierenden mit dem Zusatz «bisher», leere Linien in der Zahl der zu vergebenden Mandate sowie neben jedem Namen und jeder leeren Linie ein Kästchen zum Ankreuzen.

 

Stille Wahl
Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Gemeindebehörden eine stille Wahl möglich. Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen von Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Über das Zustandekommen der stillen Wahl entscheiden die Gemeinderatskanzleien.

 

Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am Montag, 30. September 2024 um 12.00 Uhr, den Gemeinderatskanzleien einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.