Öffentliche Mitwirkung - Teilstrassenplan Durchstich Messmerhölzli, Teilaufhebung Nr. 185a (G2)
Öffentliche Mitwirkung
Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürtzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für:
Teilstrassenplan Durchstich Messmerhölzli, Teilaufhebung Nr. 185a (G2)
Auflageort: Gemeinde Mels, Bauverwaltung, Rathaus, Zimmer Nr. R1.07
Mitwirkung: Bauverwaltung Mels, bau@mels.ch
Frist: 7. Februar bis 13. Februar 2024
Stellungsnahmen und Anregungen zum Projekt können in dieser Zeit an obengenannte E-Mailadresse eingereicht werden. Zur Einsicht sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.
Gemeinde Mels
Bauverwaltung
Mels, Februar 2024