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Gemeinde Mels

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II. Nachtrag zum Gemeindepolizeireglement beschlossen

22. September 2023
Der Gemeinderat Mels beschloss eine Anpassung des Gemeindepolizeireglements. Damit soll zugunsten des Sicherheitsdiensts der Veranstalter die Videoüberwachung neu geregelt, nämlich auch die Echtzeitüberwachung erlaubt werden und an private Sicherheitsunter-nehmen übertragen werden können. Zudem sollen in Mels das Betteln verboten und bei Verstössen in den Bereichen Natur und Umwelt direkt Bussen erhoben werden.

Der Gemeinderat Mels beschloss einen II. Nachtrag zum Gemeindepolizeireglement. Dieser wird demnächst dem fakultativen Referendum unterstellt.

Echtzeitüberwachung per Video soll erlaubt werden
Das Gemeindepolizeireglement der Gemeinde Mels lässt zwar eine Videoüberwachung, jedoch bis anhin keine Echtzeitüberwachung des öffentlichen Raums per Video zu. Bei einer Echtzeitüberwachung handelt es sich um eine Videobeobachtung, die in Echtzeit erfolgt, Vorgänge beobachtet und dabei nicht aufzeichnet sowie eine Personenidentifikation nicht zulässt. Sie gilt als präventives Mittel, um Gewalt und Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum zu verhindern und besonders an Grossveranstaltungen wie auch an der Fasnacht ist der temporäre Einsatz dieser Beobachtung eine grosse Erleichterung für die Polizei- und Sicherheitsorgane. Diese können im Bedarfsfall gezielt und schnell dort eingreifen, wo mögliche Unruhen entstehen könnten, ohne dass dafür ein grosses Personalaufgebot erforderlich ist. Nebst der Videoüberwachung, bei der Aufzeichnungen gemacht werden, soll in der Gemeinde Mels mit der Anpassung des Gemeindepolizeireglements neu diese Echtzeitüberwachung ermöglicht werden.

Private Sicherheitsunternehmen sollen mit der Videoüberwachung betraut werden können
Gleichzeitig soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Videoüberwachung an private Sicherheitsunternehmen, die über die notwendige Bewilligung des Kantons und auch über die notwendige Hardware verfügen, übertragen werden können. Die Zusammenarbeit regelt die Gemeinde durch Leistungsauftrag, in dem den übergeordneten Datenschutzbestimmungen besondere Beachtung geschenkt werden müssen. Der Datenzugriff erfolgt wie heute einzig durch die Polizeiorgane und nur, wenn die polizeiliche Ermittlungsarbeit es erfordert. Bevor die Videoüberwachung im Einzelfall erfolgen kann, hat der Gemeinderat den Einsatz von Überwachungskameras jeweils durch Allgemeinverfügung zu definieren und öffentlich bekannt zu machen. Die Bestimmungen im Polizeireglement bilden nur die rechtliche Grundlage – jeder Einsatz von Videoüberwachungsgeräten ist wie bisher mit den entsprechenden Rechtsmitteln zu verfügen. Es besteht also die Möglichkeit, gegen diese Allgemeinverfügung Rekurs zu erheben.

Betteln wird verboten und die Bussenerhebung vereinfacht
Mit der Reglementsanpassung soll in der Gemeinde Mels zudem das Betteln verboten werden, so wie es auch z.B. in Sargans der Fall ist. Als weiteres Bedürfnis wird die Kompetenz zur Erhebung von Ordnungsbussen in den Bereichen Natur und Umwelt auf Funktionäre der Gemeinde ausgeweitet, damit diese bei unmittelbarer Feststellung von Verstössen direkt Bussen erheben können.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Gemeinderatskanzlei wenden. Der Nachtrag wird in den nächsten Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt und online abrufbar sein.