Öffentliche Planauflage - Sondernutzungsplan Guttligraben
Öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat hat an der Sitzungen vom 08. März 2022 in Anwendung von Art. 90 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons St.Gallen (PBG) erlassen:
Sondernutzungsplan Guttligraben
Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GSchG und Baulinien
Auflagefrist: 08. Juni bis 07. Juli 2022
Auflageorte: Bauverwaltung Mels, Rathaus, Platz 2, 8887 Mels
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Projekt gemäss Art. 41 PBG Einsprache beim Gemeinderat Mels erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Die Planauflage erfolgt im Zusammenhag und in Koordination mit dem Kantonsstrassenbauprojekt "Wolfrietstrasse FGS Valeis-Center".
Mels, 7. Juni 2022
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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Sondernutzungsplan Guttligraben (PDF, 689.16 kB) | Download | 0 | Sondernutzungsplan Guttligraben |