Der Gemeinderat hat am 12. August 2026 in Anwendung von Art. 30 ff. des Strassengesetzes den Gesamtstrassenplan inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan der Politischen Gemeinde Mels erlassen.
Die öffentliche Mitwirkung wurde während der Mitwirkungsfrist vom 17. April bis 17. Mai 2026 durchgeführt. Die Unterlagen lagen im Rathaus zur öffentlichen Einsicht auf und waren gleichzeitig über die elektronische Mitwirkungsplattform abrufbar. In dieser Zeit konnte die Bevölkerung ihre Stellungnahmen zu den Strassen-, Fuss-, Wander- und Radwegplänen elektronisch oder physisch einreichen. Insgesamt gingen in dieser Zeit 53 Eingaben aus der Bevölkerung sowie ein Verifikations-Dokument zum Fuss-, Wander- und Radwegplan von der Fachstelle St. Galler Wanderwege ein. Einige Eingaben konnten berücksichtigt und in die Planunterlagen eingearbeitet werden.
Die vom Gemeinderat erlassenen Projektunterlagen liegen vom 19. August bis 17. September 2026 im Rathaus (Bauverwaltung, Zimmer Nr. R1.07) öffentlich auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Projekt Einsprache beim Gemeinderat Mels erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.