Fasnacht 2027: Gesuchsfrist läuft
Die Fasnacht 2027 wirft ihre Schatten voraus. Drum sei darauf hingewiesen: Wer einen Beitrag zu einer bunt-fröhlichen und kulinarisch vielfältigen Fasnacht beisteuern möchte, muss ein Festwirtschaftsbewilligungsgesuch für Bars und bewilligungspflichtige Restaurationslokale bis spätestens 11. November 2026 bei der Gemeinderatskanzlei Mels einreichen.
Ein Gesuch zur Bewilligung eines Fasnachtsanlasses für die Fasnacht 2027 finden Sie im Anhang. Die Bewilligungen werden mit der Dachorganisation der Melser Fasnacht abgesprochen.
Die Frist ist verbindlich. Nach dem 11. November können keine Gesuche mehr berücksichtigt werden.
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Essensstand; Gesuchsformular - Melserfasnacht 2027 (PDF, 258 kB) | Download | 0 | Essensstand; Gesuchsformular - Melserfasnacht 2027 |
| Gemeinderatskanzlei Mels; Anmeldeformular - Fasnacht 2027 (PDF, 348 kB) | Download | 1 | Gemeinderatskanzlei Mels; Anmeldeformular - Fasnacht 2027 |
| Meldeformular für Veranstaltungen mit einem Stundenpegel über 93dB(A) (PDF, 202 kB) | Download | 2 | Meldeformular für Veranstaltungen mit einem Stundenpegel über 93dB(A) |