Lärmschutzreglement
Dieses Reglement bezweckt den Schutz vor vermeidbarem Lärm:
Es enthält insbesondere Regelungen über:
- Ruhezeiten
- Betriebszeiten von Anlagen, Geräten und Maschinen
- Lärm von Tieren und Feuerwerken
- Massnahmen zu Abwehr von vermeidbaren Lärm
- Strafmassnahmen
Datum: | 8. Nov. 2000 |
Herausgeber: | Gemeinderat Mels |
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