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Gemeinde Mels

Öffnungszeiten
Rathaus

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Inhalt

Paula Rüf-Stiftung

Die Paula Rüf-Stiftung

Am 9. Oktober 1996 wurde die sarganserländische Paula Rüf-Stiftung gegründet. Sie
fördert und unterstützt höhere bzw. weiterführende Berufsausbildungen von Studierenden.
Ihr statutarischer Sitz befindet sich in Flums.

Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen
  • Die Studierenden müssen auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen sein.
  • Sie müssen im Sarganserland aufgewachsen oder dort wohnhaft sein.
  • Sie müssen über eine Maturität, einen Lehrabschluss mit BMS, einen Diplommittelschulabschluss oder einen ähnlichen Abschluss verfügen.
  • Die Studienaufnahme hat vor Erreichen des 35. Altersjahres zu erfolgen.
  • Zweitausbildungen werden nicht unterstützt.
  • Ausnahmsweise können auch Studierende berücksichtigt werden, die enge familiäre Beziehungen zum Sarganserland aufweisen.
Zu den höheren bzw. weiterführenden Berufsausbildungen werden gezählt: Lehrgänge
an anerkannten Berufs- und Fachschulen, Hochschulen, Fachhochschulen
und vergleichbaren Institutionen im In- und Ausland. Dazu zählen Techniker- und
Ingenieurschulen, höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschulen, Schulen für künstlerische
Berufe (Konservatorien, Kunstgewerbeschulen), Universitäten, technische
Hochschulen, wissenschaftliche Akademien und Forschungsinstitute, pädagogische
und theologische Schulen und Hochschulen, Fachhochschulen im Sozial- und Gesundheitsbereich.

Die Leistungen der Paula Rüf-Stiftung
Im Sinne des Stiftungszwecks werden Stipendien oder zinslose Studiendarlehen zur
ganzen oder teilweisen Bestreitung der Ausbildungskosten, namentlich der Schulund
Studiengelder sowie der Lebenshaltungskosten, ausgerichtet. Allfällige weitere
Stipendien, Studiendarlehen oder Zuwendungen Dritter sowie eine zumutbare Eigenleistung
aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Eltern und der Bewerberin/des
Bewerbers werden mitberücksichtigt.

Auszahlung der Stipendien
Die Stipendien werden für ein Studienjahr bewilligt. Sie werden in Halbjahresraten
(Winter-/Sommersemester) ausgerichtet. Die erste Auszahlung erfolgt im ersten
Quartal des der Gesuchseingabe folgenden Jahres und die zweite Auszahlung wird
aufgrund der Studienbescheinigung im letzten Quartal des Studienjahres ausbezahlt.
Die Bescheinigungen für das Sommersemester sind somit unaufgefordert bis spätestens
30. April einzureichen.

Eingabe von Gesuchen
Für jedes Studienjahr ist ein neues Stipendiengesuch auszufüllen. Aus einem gefällten
Stipendienentscheid oder aufgrund von ausbezahlten Stipendien kann kein Anspruch
für ein nächstes Studienjahr abgeleitet werden.

Haben Gesuchsteller beim Kanton oder allenfalls bei einer anderen Stipendieninstitution
ein Stipendienbegehren gestellt, sind die entsprechenden Entscheide beizulegen.
Die Gesuchstellung beim Kanton oder bei einer dritten Stipendieninstitution ist
allerdings nicht Anspruchsvoraussetzung für Leistungen aus der Paula Rüf-Stiftung,
sie wird aber unbedingt empfohlen. Stipendiengesuche sind bis spätestens Ende
Jahr an das Stiftungssekretariat zu richten.

Mitteilung von Änderungen
Stipendienempfänger haben jede Änderung der massgebenden Verhältnisse, insbesondere
der Grundlagen für die Berechnung der Stipendien oder der Studiensituation,
unverzüglich dem Sekretariat der Stiftung zu melden.

Ebenfalls sind Änderungen bei der Wohn- oder Zahlungsadresse (Bankverbindung
bzw. Konto-Nummer) dem Sekretariat mitzuteilen.

Bewerberinnen und Bewerber sind herzlich eingeladen, Gesuchsformulare
beim Stiftungssekretariat der Paula Rüf-Stiftung anzufordern:

Edwin Buchli, Kiesfangstrasse 4, 7324 Vilters, Telefon 081 723 77 00
paularuefstiftung@bluewin.ch
www.paularuefstiftung.ch

Kontakt

Paula Rüf-Stiftung
Edwin Buchli
Kiesfangstrasse 4
7324 Vilters
Tel. 081 723 77 00
paularuefstiftung@bluewin.ch

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