Altersheim und Pflegezentrum können zusammengeführt werden
Volksentscheid ist rechtskräftig
Der Volksentscheid der Urnenabstimmung betreffend die Zusammenführung des Altersheimes Mels mit dem Pflegezentrum Sarganserland vom 30. Januar 2022 ist rechtskräftig, wie das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen bestätigte. Die Beschwerdeführer verzichten auf einen Weiterzug des Entscheids des Departements des Innern des Kantons St.Gallen. Damit kann der Zusammenführungsprozess gestartet werden.
Zwei Stimmberechtigte der Gemeinde Mels erhoben gegen die Urnenabstimmung betreffend die Zusammenführung des Altersheimes Mels mit dem Pflegezentrum Sarganserland vom 30. Januar 2022 beim Departement des Innern des Kantons St.Gallen Abstimmungsbeschwerde.
Die Beschwerde wurde vom Departement des Innern des Kantons St.Gallen am 12. Mai 2022 abgewiesen – soweit überhaupt darauf eingetreten wurde.
Die Beschwerdeführer liessen die Beschwerdefrist ungenutzt und akzeptieren damit den Entscheid des Departements des Innern des Kantons St.Gallen. Die Rechtskraftbescheinigung des Verwaltungsgerichts liegt der Gemeinde Mels vor. Der am 30. Januar 2022 mit 1'451 Ja- zu 928 Nein-Stimmen gefällte Volksentscheid ist damit rechtskräftig.
Als nächster Schritt wird das konkrete weitere Vorgehen definiert und konkretisiert, damit der Zusammenführungsprozess möglichst zeitnah umgesetzt werden kann. Über die einzelnen Schritte werden die Bewohnenden, deren Angehörige sowie die Mitarbeitenden fortlaufend direkt informiert.