Referendumsvorlage Reglement über den Kulturfonds Verrucano Mels – Kulturvereinigung Altes Kino Mels
Mit dem Budget 2022 genehmigte die Bürgerversammlung im November 2021 die Äufnung des Kulturfonds mit CHF 50'000. Mit diesem Fonds wird die Bespielung und damit die Belebung des Verrucano Mels gefördert. Erreicht wird dieser Zweck durch finanzielle Unterstützung mit Fondsmitteln an die Kulturvereinigung Altes Kino Mels. Diese trägt Gastspiele oder eigene Kulturprojekte im Verrucano Mels aus.
Die Errichtung eines Fonds bedarf eines allgemein verbindlichen Reglements, weshalb der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 3. Mai 2022 das Reglement über den Kulturfonds Verrucano Mels – Kulturvereinigung Altes Kino erliess und damit auch Verfahren und Rahmenbedingungen definierte. Das Reglement untersteht vom 28. Mai bis 27. Juni 2022 dem fakultativen Referendum (Art. 23 Bst. a Gemeindegesetz [sGS 151.2] sowie Art. 13 ff. Gemeindeordnung). Die Unterlagen können bei der Gemeinderatskanzlei und unter www.mels.ch eingesehen werden. Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 580 gültige Unterschriften notwendig. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei Mels einzureichen.
Zugehörige Objekte
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