Rechtsgültigkeit Benützungsreglement und Gebührentarif Hallenbad Mels
Nachdem innert der Referendumsfrist vom 16. Dezember 2021 bis 14. Januar 2022 keine Urnenabstimmung verlangt worden war, erlangte der Erlass vom 23. November 2021 des
Benützungsreglements Hallenbad Mels
am 15. Januar 2022 Rechtsgültigkeit und es tritt in Kraft. Die Bestimmungen hat der Gemeinderat in einem Gebührentarif weiter konkretisiert. Gleichzeitig fasst die Betriebsleitung die wichtigsten Bestimmungen in einer Badeordnung zusammen. Die Unterlagen finden Sie unter nachfolgendem Link.
Zugehörige Objekte
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Benützungsreglement Hallenbad | Download | 0 | Benützungsreglement Hallenbad |
Gebührentarif Hallenbad | Download | 1 | Gebührentarif Hallenbad |
Badeordnung Hallenbad | Download | 2 | Badeordnung Hallenbad |