Rechtsgültigkeit Benützungsreglement und Gebührentarif Hallenbad MelsNachdem innert der Referendumsfrist vom 16. Dezember 2021 bis 14. Januar 2022 keine Urnenabstimmung verlangt worden war, erlangte der Erlass vom 23. November 2021 des Benützungsreglements Hallenbad Mels am 15. Januar 2022 Rechtsgültigkeit und es tritt in Kraft. Die Bestimmungen hat der Gemeinderat in einem Gebührentarif weiter konkretisiert. Gleichzeitig fasst die Betriebsleitung die wichtigsten Bestimmungen in einer Badeordnung zusammen. Die Unterlagen finden Sie unter nachfolgendem Link.
Datum der Neuigkeit 19. Jan. 2022
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