Abstimmung und Wahlen
Informationen
- Datum
- 22. September 2024
- Beschreibung
Eidgenössische Volksabstimmung vom 22. September 2024
Vorlage 1:
Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» (BBl 2024 28).Vorlage 2:
Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) (BBl 2023 785).Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden
Am 22. September 2024 und, im Falle eines zweiten Wahlganges, am 24. November 2024 finden die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Diese richten sich nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 5. Dezember 2018 (WAG; sGS 125.3) und finden an der Urne statt.
Gemeindebehörden
Die Bürgerschaft wählt an der Urne (vgl. Art. 8 Gemeindeordnung; GO) :- die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsident
- die Schulratspräsidentin oder den Schulratspräsident
- die weiteren Mitglieder des Gemeinderates
- die weiteren Mitglieder des Schulrates*
- die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission