Kleinhandel mit gebrannten Wassern
Gehört zum Themenbereich: Bewilligungen
Für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern braucht es ein Patent, welches auf den verantwortlichen Betriebsleiter lautet und nicht übertragbar ist. Die Gemeinderatskanzlei ist für die Ausstellung eines Patentes zuständig.
Das Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern ist an dieselben gesetzlichen BestimmungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gebunden, wie das Gastgewerbepatent.
Kontakt
| Name | Online | Download |
|---|
| Name | Download |
|---|
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeinderatskanzlei | 058 228 30 20 | gemeindeverwaltung@mels.ch |