Veranstaltung

Ist eine Veranstaltung öffentlich zugänglich, sind nähere Abklärungen nötig.

Unabhängig vom Zweck der Veranstaltung ist ein auf den Anlass bezogenes Gastgewerbepatent gemäss Gastwirtschaftsgesetz Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.nötig.

Auch die Durchführung von Tombola- oder Lottoveranstaltungen ist bewilligungspflichtig. Grundlage ist das Gesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen WettenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Schliesslich beinhaltet auch die eidg. Schall- und Laserverordnung Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.verschiedene Vorschriften, die es zu beachten gilt, wenn an einem Fest Lasergeräte zum Einsatz kommen oder ein Schallpegel von mehr als 93 db(A) verursacht wird. Für diese Veranstaltungen besteht eine Meldepflicht.

Kontakt

Gmür Heinz
Platz 2
Postfach 25
8887 Mels
Tel. 058 228 30 24
heinz.gmuer@mels.ch

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