Kopfzeile

Bitte schliessen

Gemeinde Mels

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
(ausser Do 13.30 bis 18.00 Uhr)

Inhalt

Einbürgerungstest

Die Bewerber für eine ordentliche Einbürgerung haben einen Test zu absolvieren. Dieser beruht auf Art. 14 des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (BRG) – Vertrautheit mit den schweizerischen und örtlichen Verhältnissen und ist in Art. 2, Abs. 2 der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsverordnung, BüV) ausdrücklich vorgesehen.

Einbürgerungstest: Mittwoch, 11. September 2024, 18.00 Uhr im neuen Rathaus, Platz 2, Mels (Räume: Besprechung 2. und 3. OG)

 

Informationen

Datum
26. März 2024

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon