Bewilligungsgesuch Fasnachtsanlass

Die Rahmenbedingungen zur Melser Fasnacht sind von sämtlichen Veranstaltenden zu beachten, einzuhalten und durchzusetzen. Festwirtschaftsbewilligungsgesuche für Bars und bewilligungspflichtige Restaurationslokale sind bis spätestens 17. Dezember 2024 der Gemeinderatskanzlei Mels einzureichen. Die Bewilligungen werden mit der Dachorganisation der Melser Fasnacht abgesprochen.

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