Plakate
Die Werbefläche wird ausschliesslich für nicht kommerzielle, in Mels stattfindende Anlässe bereitgestellt. Als Anlässe gelten insbesondere Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen, Börsen und Ausstellungen.
- Strassenreklamen
Das Anbringen von temporären Strassenreklamen und Werbetransparenten entlang von öffentlichen Strassen, unabhängig davon, ob diese auf privatem oder öffentlichem Grund platziert werden, ist bewilligungspflichtig.
Gemäss Signalisationsverordnung (SSV), Art. 95 – 100, sind unter anderem folgende Bestimmungen einzuhalten:
• Als Strassenreklamen gelten alle Werbeformen und andere Ankündigungen in Schrift, Bild, Licht, Ton usw., die im Wahrnehmungsbereich der Fahrzeugführenden liegen, während diese ihre Aufmerksamkeit dem Verkehr zuwenden.
• Untersagt sind Strassenreklamen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, mit Signalen oder Markierungen verwechselt oder ihre Wirkung herabsetzen können.
• Gemäss den Strafbestimmungen der Signalisationsverordnung wird das vorschriftswidrige Anbringen von Strassenreklamen mit Haft oder Busse bestraft (Art. 114a SSV).
- Wahlplakatierung
Das Anbringen von Wahlplakaten im Bereich von öffentlichen Strassen ist bewilligungspflichtig. Bewilligungsinstanz dafür ist die Gemeinderatskanzlei. Auf privatem Grund braucht es grundsätzlich keine Bewilligung, die Anordnungen gemäss Signalisationsverordnung (SSV) sind jedoch stets zu befolgen
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| Standorte Plakatständer Mels (PDF, 11.65 MB) | Download | 0 | Standorte Plakatständer Mels |
| Standort Plakatständer Weisstannen (PDF, 4.52 MB) | Download | 1 | Standort Plakatständer Weisstannen |
| Standort Plakatständer Schwendi (PDF, 4.71 MB) | Download | 2 | Standort Plakatständer Schwendi |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Werkhof | 058 228 31 40 | marco.jola@mels.ch |