Adressauskünfte
Adressauskünfte können im Rahmen des Datenschutzes an Privatpersonen, Firmen und Institutionen erteilt werden. Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Zuzugsort/-datum, Wegzugsort/-datum, allenfalls Sterbedatum/-ort dürfen bekannt gegeben werden. Bei ausländischen Staatsangehörigen wird zusätzlich die Kategorie der Aufenthaltsbewilligung bekannt gegeben. Bei allen Adressanfragen ist ein Interessensnachweis erforderlich.
Aus Datenschutzgründen werden keine Adressauskünfte telefonisch erteilt. Gebührenpflichtige Adressanfragen nimmt das Einwohneramt per E-Mail oder per Post entgegen.
Gebühren:
Einfache Adressauskunft: CHF 10.00
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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