Mitwirkungsverfahren: Teilstrassenplan und Baulinienplan Nadiggasse
Der Gemeinderat Mels lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, PBG) und Art. 33bis Strassengesetz (sGS 732.1, StrG) Stellung zu nehmen:
Teilstrassenplan Nadiggasse Nr. 110b
Optimierung Einlenker, Teilneuklassierung Gmeindestrasse 2. Klasse
Baulinienplan Nadiggasse
Im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt auf den Grundstücken Nrn. 918 u. 919 wird der Einlenkerbereich der Nadiggasse angepasst. Die Unterlagen sind vom 13. bis 31. August 2025 bei der Bauverwaltung Mels (Rathaus, Platz2, 1.OG) oder auf www.mitwirken-mels.ch einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Politischen Gemeinde Mels, Bauverwaltung, Platz 2, 8887 Mels, eingereicht werden.
Für Fragen steht die Bauverwaltung Mels (Tel. 058 228 30 50) gerne zur Verfügung.