Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch untersagt

8. Juli 2026

Der Fachstab Trockenheit hat am Montag, 6. Juli 2026, wiederum eine aktuelle Lagebeurteilung gemacht. Die Gefahr durch Trockenheit im Kanton St.Gallen nimmt trotz den Gewittern von letzter Woche weiter zu und die Aussicht auf Regen ist nicht gegeben. Die bereits tiefen Wasserstände in Oberflächengewässern und im Grundwasser haben sich nicht erholt und die Wassertemperaturen nehmen vielerorts bereits wieder zu.

Der Fachstab Trockenheit des Kantons St.Gallen hat die Naturgefahrenstufe für Trockenheit in den Gefahrenregionen Rheintal, Werdenberg, Sarganserland, Seeztal, Linthgebiet, Obertoggenburg, Untertoggenburg, Neckertal und Fürstenland auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) festgelegt. Die Region St.Gallen-Rorschach wurde auf Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr) erhöht.

Das Amt für Wasser und Energie als zuständige kantonale Stelle hatte bereits per 23.6.2026 zum Schutz der Gewässer sowie der darin vorkommenden Tiere und Pflanzen auf gesamten Kantonsgebiet Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch bis auf Widerruf untersagt. Das heisst, dass seither Wasserentnahmen auf dem gesamten Kantonsgebiet ohne Bewilligung untersagt sind. Vom Verbot wurde eine Reihe v.a. grössere und grosse Gewässer ausgenommen.

Per 8.7.2026 wird die Anzahl ausgenommener Gewässer nun reduziert. Ausgenommen sind neu nur noch Bodensee, Walensee und Zürichsee, der Alpenrhein, der Rheintaler Binnenkanal, der Alte Rhein bei Diepoldsau und der Alte Rhein ab St. Margrethen, die Linth und der Linthkanal.

Das heisst, das Wasserentnahmen auf dem gesamten Kantonsgebiet ohne Bewilligung untersagt sind.

Unter Gemeingebrauch fallen nach Art. 6 Abs. 2 des kantonalen Gewässernutzungsgesetzes (GNG) Wasserbezüge für den häus­lichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Eigengebrauch bis zu 50 Litern je Minute.

 

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