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Gemeinde Mels

Öffnungszeiten
Rathaus

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Inhalt

Zonenanpassung und Teilstrassenplan Militärstrasse / Hochofenstrasse

10. März 2014
Öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat hat an seine Sitzung vom 11. Februar 2014 erlassen:

                                            Teilzonenplan Schmelzi
                      Teilstrassenplan Militärstrasse / Hochofenstrasse


In Anwendung von Art. 29 ff Baugesetz (731.1, abgekürzt BauG) bzw. Art. 39 ff Strassengesetz (732.1, abgekürzt StrG) wird der Planerlass vorschriftsgemäss öffentlich aufgelegt.

Auflageort
Haus Siebenthal, Kirchstrasse 31 (Büro Bauverwaltung)

Auflagefrist
vom 11. März bis 9. April 2014

Der Teilzonen- und der Teilstrassenplan umfassen die Grundstücke Nrn. 2952, 4096, 4219, 4473, 4474, 4475, 4476, 4477, 4478, 4487, 4575, 4655, 4658, 4659, 4786. Wer private, aus dem Grundbuch ersichtliche Rechte abtreten muss, erhält eine persönliche Anzeige, ebenso die Grundeigentümer innerhalb und angrenzend an das Teilzonenplangebiet.

Einsprachen gegen die Zonenanpassung, das Bauprojekt, gegen die Zulässigkeit der Enteignung sowie gegen die Einteilung der Strasse sind innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Mels schriftlich und begründet zuzustellen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.