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Gemeinde Mels

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
(ausser Do 13.30 bis 18.00 Uhr)

Inhalt

Namenserklärung

Familienname bei Auflösung der Ehe
Wer den Namen bei der Eheschliessung geändert hat, kann nach Auflösung der Ehe (Tod, Scheidung usw.) jederzeit erklären, wieder den Ledignamen tragen zu wollen (Art. 30a und 119 ZGB).

Diese Regeln gelten auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.


Namenswechsel während der bestehenden Ehe
(die vor dem 1. Januar 2013 geschlossen wurde)

Wer vor Inkrafttreten der Änderung des Namensrechts seinen Namen anlässlich der Eheschliessung geändert hat und noch verheiratet ist, kann seit dem 1. Januar 2013 jederzeit erlären, wieder seinen Ledignamen führen zu wollen (Art. 8a Schlusstitel SchlT ZGB).

Zugehörige Objekte