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Gemeinde Mels

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
(ausser Do 13.30 bis 18.00 Uhr)

Inhalt

Pilzschutz

Der Schutz der Pilze richtet sich nach der Verordnung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere des Kantons St.Gallen (Naturschutzverordnung, sGS 671.1) und den Gemeindeverordnungen über den Schutz der Pilze (Pilzschutzverordnung).

In den politischen Gemeinden des Sarganserlandes gelten die folgenden einheitlichen Pilzschutzbestimmungen:

Schontage
Das Sammeln von Pilzen aller Art ist an den zusammenhängenden Schontagen vom 1. bis und mit 10. Tag des Monats untersagt.

Nachtpflückverbot
Zwischen 20 Uhr und 8 Uhr ist das Sammeln von Pilzen nicht gestattet.

Tageskontingent
Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt 2kg von Pilzen aller Art sammeln.

Schutzmassnahmen
Das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als 3 Erwachsenen, welche nicht der gleichen Familie angehören, ist verboten. Pilze dürfen nicht mutwillig zerstört werden.

Strafbestimmung
Übertretungen dieser Pilzschutzvorschriften werden mit Haft oder Busse bestraft.

Aufsichtsorgane
Polizeiorgane, Pilzkontrolleure, Forstbeamte, Wildhüter, Jagd-, Fischerei-, Pflanzenschutz- und Pilzschutzaufseher haben die Einhaltung der Pilzschutzbestimmungen zu überwachen und Verstösse anzuzeigen.

Amtliche Pilzkontrolleurin
Elvira Zogg
Tel. 079 626 73 51

Kontrollstellen:
jeweils ab dem 11. des Monats bis Monatsende:

Feuerwehrdepot, Schiggstr. 32, 7323 Wangs
Dienstags von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr, Mittwochs von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Freitags von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr und Sonntags von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

&

Gebäude Adlerhorst (vis-à-vis von Rathaus Bad Ragaz), Am Platz 6, 7310 Bad Ragaz
jeweils Dienstags und Freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr


Publikationen
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