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Gemeinde Mels

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
(ausser Do 13.30 bis 18.00 Uhr)

Inhalt

Bewilligungsgesuch für Tombola und Lotto

Ab 1.11.2020 änderten sich die gesetzlichen Bestimmungen für Geldspiele.

Die Gesetzesänderung bringt folgende Änderungen bei den Lotto- und Tombolaveranstaltungen mit sich:

-Tombola- und Lotto, die von einem Verein oder einer gemeinnützigen Stiftung durchgeführt werden, benötigen in der Regel keine Bewilligung, wenn die Plansumme Fr. 50'000.00 nicht übersteigt.
-Tombola- und Lottoveranstaltungen mit einer Plansumme über Fr. 50'000.00 unterstehen den Bestimmungen für übrige Kleinlotterien und sind immer bewilligungspflichtig. Zuständig für die Bewilligung ist der Kanton.
-Gesuche können direkt bei der Bewilligungsbehörde (Kanton oder Gemeinde) eingereicht werden oder an die vom Kanton betreute Adresse info.Geldspiele@sg.ch. Ist die Gemeinde für die Bewilligung zuständig, leitet der Kanton das Gesuch an die zuständige Gemeinde weiter.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons St. Gallen.

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