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Gemeinde Mels

Öffnungszeiten
Rathaus

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Inhalt

Öffentliche Planauflage - Teilstrassenplan Gabreitenstrasse sowie Baulinienplan Gabreitenstrasse

1. September 2022

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. August 2022 folgendes erlassen:

Teilstrassenplan Gabreitenstrasse, Nr. 372, Teilneuklassierung und Teilaufhebung Gemeindestrasse 3. Klasse und Gemeindeweg 2. Klasse

sowie

Baulinienplan Gabreitenstrasse (Parzellen Nrn. 3980 bis 3983, Gabreiten)

In Anwendung von Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 732.1; abgekürzt StrG) und Art. 41 ff Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, PBG), werden das Strassenbauprojekt und der Baulinienplan öffentlich aufgelegt.

Auflageort: Bauverwaltung, Rathaus, Platz 2, 8887 Mels

Auflagefrist: 1. bis 30. September 2022

Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Strassenbauprojekt und den Baulinienplan können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Mels erhoben werden. Die Einsprache muss eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung und einen Antrag enthalten. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).

8887 Mels, 30. August 2022                                           GEMEINDERAT MELS