Bauanzeige Willi Thomas
Einsprachen privat- und/oder öffentlich-rechtlicher Art sind innert der Planauflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Mels einzureichen. Es ist ausdrücklich zu erklären, ob es sich um eine privat- und/oder öffentlich-rechtliche Einsprache handelt. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 83 Abs. 2 BauG). Datum der Neuigkeit 17. Mai 2022
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