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Gemeinde Mels

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Referendumsvorlage II. Nachtrag Gemeindepolizeireglement

27. September 2023

Um Gewalt und Sachbeschädigung während Veranstaltungen im öffentlichen Raum präventiv begegnen zu können und den Polizeiorganen die Strafverfolgung zu erleichtern, sollen die heute geltenden Bestimmungen der Videoüberwachung im öffentlichen Raum angepasst werden. Gleichzeitig soll das Betteln verboten werden und die Kompetenz zur Erhebung von Ordnungsbussen in den Bereichen Natur und Umwelt auf Funktionäre der Gemeinde ausgeweitet, damit diese bei unmittelbarer Feststellung von Verstössen direkt Bussen erheben können.

Der II. Nachtrag zum Gemeindepolizeireglement vom 12. September 2023 untersteht vom 28. September bis 27. Oktober 2023 dem fakultativen Referendum (Art. 23 Bst. a Gemeindegesetz [sGS 151.2] sowie Art. 13 ff. Gemeindeordnung). Die Unterlagen können bei der Gemeinderatskanzlei und unter www.mels.ch eingesehen werden. Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 580 gültige Unterschriften notwendig. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei Mels einzureichen.

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