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Gemeinde Mels

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Massnahmen gegen die Vogelgrippe

25. Mai 2023
Die Schweiz gilt als Beobachtungsgebiet

Im Mai 2023 wurde das Vogelgrippe-Virus erneut bei Wildvögeln (Lachmöwen) nachgewiesen. Im Kanton St.Gallen sind einzelne Brutkolonien im oberen Zürichsee betroffen. Deshalb werden örtliche Schutzmassnahmen angeordnet.

Zudem gilt in Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV und den Kantonen die ganze Schweiz als Beobachtungsgebiet. Das bedeutet, dass Geflügelhaltende weiterhin wachsam sein und Anzeichen für eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Vogelgrippe umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden müssen. Alle Geflügelhaltungen müssen beim Landwirtschaftsamt registriert sein.

Weitere, laufend aktualisierte Informationen zum Seuchengeschehen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen oder auf der Vogelgrippe-Internetseite mit den aktuellen Medienmitteilungen und Massnahmen im Kanton St.Gallen.