Mels ist als Gemeinde mit Bürgerversammlung organisiert. Die Bürgerschaft ist in diesem Sinn das oberste Organ der Politischen Gemeinde. Sie wählt die beiden anderen Organe: Gemeinderat und Geschäftprüfungskommission. Der Gemeinderat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge.
Die Bürgerversammlung entscheidet jeweils im Mai über die Jahresrechnung und im November über den Voranschlag.
Kompetenzen: | Die Bürgerschaft beschliesst über: • Erlass und Änderung der Gemeindeordnung; • Jahresrechnung; • Voranschlag und Steuerfuss; • Leistungsaufträge und Globalkredite der Gemeindeunternehmen und Dienststellen, die nach den Grundsätzen der wirkungsorientierten Verwaltung geführt werden; • Finanzgeschäfte gemäss Anhang zur Gemeindeordnung; • Mitgliedschaft bei Gemeindeverbänden und Zweckverbänden; • weitere Geschäfte nach Massgabe der Gemeindeordnung oder der besonderen Gesetzgebung. |
Voraussetzungen: | Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind. Stimmausweis und Broschüre werden vor der Versammlung per Post zugestellt. |
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