Benützungsreglement Verrucano Mels ist rechtsgültigNachdem innert der Referendumsfrist vom 2. Juni bis 1. Juli 2020 keine Urnenabstimmung verlangt worden war, erlangte der Erlass vom 12. Mai 2020 des Benützungsreglements Verrucano Mels am 2. Juli 2020 Rechtsgültigkeit und es tritt in Kraft. Die Bestimmungen hat der Gemeinderat in einer Hausordnung und in einem Gebührentarif weiter konkretisiert. Damit liegen die Grundlagen für den Betrieb des Verrucano Mels vor. Die Unterlagen finden Sie nachfolgend.
Datum der Neuigkeit 6. Juli 2020
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