Teilstrassenplan, Weisstannerstrasse (Nr. 11) – Klassierungsergänzung Mühlebodenbrücke
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 8. Oktober 2019 gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) folgenden Plan erlassen:
Teilstrassenplan, Weisstannerstrasse (Nr. 11) – Klassierungsergänzung Mühlebodenbrücke
(inkl. Strassenprojekt mit Landbedarfsplan)
Der Erlass liegt in der Bauverwaltung, Haus Siebenthal, Kirchstrasse 31, Mels, vom 28. Oktober bis 26. November 2019 öffentlich auf.
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Strassenprojekt, Klassierungsergänzung sowie die Zulässigkeit der Landabtretung können in Anwendung von Art. 45 ff. StrG während der Auflagefrist beim Gemeinderat Mels erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1; VRP). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.