Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates / 2. Wahlgang
Im 1. Wahlgang der Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2017 – 2020 erreichte keiner der Kandidaten das absolute Mehr. Somit kommt es am Sonntag, 8. September 2019, zu einem 2. Wahlgang, ausser es käme eine stille Wahl zustande: Kandidiert in einem zweiten Wahlgang nur eine Person für das freie Mandat, kommt automatisch eine stille Wahl zustande und der Urnengang entfällt. Wir laden freundlich ein, die Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang bis Freitag, 7. Juni 2019, 16 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Rathaus, Büro 25, einzureichen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.
Für die Wahlvorschläge können bei der Gemeinderatskanzlei Formulare und ein Merkblatt bezogen werden. Sie können auch hier heruntergeladen werden.
Die Gemeinde erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt | Download | 0 | Merkblatt |
Kandidatur | Download | 1 | Kandidatur |
Unterschriftenliste | Download | 2 | Unterschriftenliste |