Öffentliche Planauflage "Sondernutzungs- und Teilstrassenplan Stadtergasse"
Gemeinde Mels – Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2018 erlassen:
Sondernutzungsplan Stadtergasse mit besonderen Vorschriften
inkl. Planungs- und Mitwirkungsericht
(Gestaltung und Erschliessung von Parz. Nr. 1261 und 1262)
Teilstrassenplan Klassierungserweiterung Stadtergasse
(Gemeindestrasse 2. Klasse / Nr. 121 und Nr. 143)
In Anwendung von Art. 41 Planungs- und Baugesetz bzw. Art. 41 Strassengesetz wird der Planerlass vorschriftsgemäss öffentlich aufgelegt.
Auflageort
Bauverwaltung, Haus Siebenthal, Kirchstrasse 31, 8887 Mels
Auflagefrist
19. März bis 17. April 2019
Wer private, aus dem Grundbuch ersichtliche Rechte abtreten muss, erhält eine persönliche Anzeige, ebenso die Grundeigentümer innerhalb und angrenzend an das Überbauungsplangebiet.
Einsprachen gegen den Sondernutzungsplan mit besonderen Vorschriften sowie gegen die Klassierungserweiterung Stadtergasse sind innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Mels schriftlich und begründet zuzustellen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.