Rechtskraft: Fakultatives Referendum "Geschäftsleiter Kulturzentrum Mels"
Rechtsgültigkeit eines referendumpflichtigen Erlasses (Art. 28 ff. RIG, Art. 13 ff. GO)
Der Gemeinderat Mels sprach am 23. Oktober 2018 den Kredit für die Stelle "Geschäftsleiter Kulturzentrum Mels", CHF 70'000 für das Jahr 2019 (Gehalt inkl. Sozialleistungen). Der Beschluss wurde vom 6. November bis 5. Dezember 2018 dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses wurde nicht ergriffen. Somit erlangt der Gemeinderatsbeschluss Rechtsgültigkeit.