Fakultatives Referendum: Reglement über den Kinderfestfonds
Referendumsvorlage
fakultatives Referendum gemäss
Art. 3 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) sowie Art. 27 der Gemeindeordnung
Gegenstand
Reglement über den Kinderfestfonds
Erlass Gemeinderat
11. September 2018
Referendumsfrist
18. September bis 17. Oktober 2018
Einsicht in Unterlagen
Gemeinderatskanzlei, Rathaus, 8887 Mels, Büro Nr. 25
Quorum
Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 574 gültige Unterschriften notwendig.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist bei einer der Gemeinderatskanzleien einzureichen.