Fakultatives Referendum: Heimreglement Altersheim Mels
(fakultatives Referendum nach Art. 3 des Gemeindegesetztes (sGS 151.2) und Art. 27 der Gemeindeordnung)
Gegenstand
Heimreglement Altersheim Mels
Erlass Gemeinderat
23. Januar 2018
Referendumsfrist
6. Februar bis 7. März 2018
Einsicht in UnterlagenDie Unterlagen können in der Gemeinderatskanzlei, Rathaus, Platz 2, Büro Nr. 25, 8887 Mels eingesehen werden.
Quorum
Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 574 gültige Unterschriften notwendig.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei Mels einzureichen.