Öffentliche Planauflage - Tuggsteinbach – Chapfensee; Offenlegung der eingedolten Überleitung und Baulinienplan zur Gewässerraumausscheidung
Öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 7. Juli 2020 gestützt auf Art. 21 ff. des Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; WBG) und Art. 41 ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) folgende Pläne erlassen:
Tuggsteinbach – Chapfensee; Offenlegung der eingedolten Überleitung und Baulinienplan zur Gewässerraumausscheidung
Auflageort
Bauverwaltung, Rathaus, Platz 2, 8887 Mels
Auflagefrist
5. August bis 3. September 2020
Die Linienführung des Gewässers ist während der Planauflage im Gelände abgesteckt. Schriftliche und begründete Einsprachen mit Sachverhaltsbeschrieb und Antrag gegen das Wasserbauprojekt sowie die Gewässerraumausscheidung können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Mels, Postfach 102, 8887 Mels, erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1; VRP).
8887 Mels, August 2020
Gemeinderat Mels