Widerruf des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe
Nachdem der Kanton St. Gallen aufgrund der Wetterentwicklung das kantonale Feuerverbot aufgehoben hat, widerrufen auch die Gemeinden im Sarganserland gestützt auf Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) und Art. 57 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1) ihre kommunalen Allgemeinverfügungen des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe.
Allgemeinverfügung
1. Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinden im Sarganserland wird das Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe aufgehoben.
2. Diese Verfügung wird ab dem 8. Mai 2020 angewendet
Gegen Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Sarganserland, 7. Mai 2020
Die Gemeinderäte von Pfäfers, Bad Ragaz, Vilters-Wangs, Mels, Sargans, Flums, Walenstadt, Quarten