Untervermolstrasse; Strassensanierung und Erneuerung Durchlass Güetli; Strassenprojekt und Teilstrassenplan
Der Gemeinderat hat am 17. März 2020 gestützt auf Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1) folgendes Projekt genehmigt und erlassen:
Untervermolstrasse (Gemeindestrasse 3. Klasse / Nr. 339); Strassensanierung und Erneuerung Druchlass Güetli; Strassenprojekt und Teilstrassenplan
Auflagefrist: 23. April bis 25. Mai 2020
Auflageort: Bauverwaltung, Haus Siebenthal, Kirchstrasse 31, 8887 Mels
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen den Teilstrassenplan mit Sachverhaltsbeschrieb und Antrag können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Mels, Postfach 102, 8887 Mels, erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1; VRP).
8887 Mels, im April 2020 Gemeinderat Mels